Foto: Ein Kleinstkind blickt mit strahlendem Lachen spielt mit einem Ball.
Foto: DRK

ElBa-Kursprogramm für Eltern mit Babys im ersten Lebensjahr

Was ist ElBa®?

ElBa® steht für „Eltern mit Babys im ersten Lebensjahr“ und ist ein Spiel- und Bewegungsprogramm des Deutschen Roten Kreuzes für Eltern mit Babys im Alter von vier Wochen bis zu einem Jahr. Die Kurse finden wöchentlich statt und dauern jeweils 1,5 Stunden.

Warum gibt es das ElBa®-Programm?

Das erste Lebensjahr eines Kindes ist prägend für sein Bindungsverhalten und bestimmend für seine physische und psychische Entwicklung. Eltern brauchen in dieser auch für sie meist sehr aufwühlenden, intensiven Zeit Bestärkung, Begleitung und Entlastung.

Die Anforderungen an Familien sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Die ersten Lebensjahre gelten als der Zeitraum, in der die Weichen für das zukünftige Leben gestellt werden. Entsprechend hoch sind die Anforderungen der Eltern an sich. Junge Eltern sind dadurch oftmals verunsichert und fühlen sich überfordert. Das umfassende ElBa®-Programm vermittelt in dieser Situation Sicherheit, bietet Handlungsalternativen an und gibt durch die feste Gruppe Halt und Unterstützung.

Ziele des ElBa®-Konzeptes

  • Gemeinschaft erleben: Babys und Eltern erleben Spiel, Spaß und Bewegung miteinander, bauen Kontakte zu anderen Eltern und Babys auf und tauschen Erfahrungen untereinander aus.
  • Zusammen wachsen der Eltern mit ihrem Baby wird unterstützt durch ElBa®-Übungen wie achtsames Beobachten und Wahrnehmen der Signale des Babys. Die ElBa®-Gruppe wächst immer mehr zu einer vertraute Gemeinschaft.
  • Begleitung in der ersten Zeit mit dem Baby: Die ElBa®-Gruppe eröffnet einen Raum für Fragen, sie gibt Orientierung für den Alltag und bildet nach und nach ein Netzwerk von Entlastungsmöglichkeiten im sozialen Nahraum.

Wie ist das ElBa®-Programm aufgebaut?

In den wöchentlichen, anderthalb-stündigen Gruppentreffen unter qualifizierter fachlicher Leitung finden Eltern den Raum für den Austausch untereinander und die Zeit für die Beschäftigung mit ihren Babys.

Die ideale Gruppengröße besteht zwischen 7 und 9 Elternteilen mit ihren Babys. Der Altersabstand der Babys sollte 8 Wochen nicht überschreiten.

In den ersten Wochen stehen Gespräche und Entspannung der Eltern im Vordergrund der Treffen, je aktiver die Kinder werden, desto stärker werden die Bewegungs-Anteile und die aktive Beschäftigung mit den Babys.

Das Programm ist in vier Blöcke á 10 Termine eingeteilt. Das gesamte Programm dauert ca. ein Jahr.

In der ersten Phase „Zeit des Erwachens“ steht die körperliche Nähe zum Baby, Berührungen und Ansprache im Vordergrund. Fragen zur Ernährung, zum Schlafrhythmus und zum Schreiverhalten des Kindes werden in der Gruppe besprochen.

Im zweiten Block, der „Zeit des Vertrauens“ steht die sensorische Entwicklung des Babys, seine Signale und seine Bewegungsentwicklung im Vordergrund. Ein Treffen mit Vätern (falls sich nicht schon in der Gruppe sind), Großeltern oder anderen vertrauten Personen binden sie frühzeitig an die Gruppe an.

Um den sechsten Lebensmonat des Babys beginnt die Phase „Zeit des Erforschens“. Hier steht das Bindungsverhalten bzw. das Wechselspiel zwischen Binden und Lösen im Vordergrund. Die Thematik der außerfamiliären Betreuung gewinnt für Eltern große Bedeutung.

Im letzten Block „Zeit des Spiels“ dominiert das Thema Spiel mit all seinen Facetten. Angelehnt an die Bewegungsentwicklung des Kindes werden Anregungen für Gleichgewichts- und Kraftübungen, zum Spiel mit Wasser und Gegenständen gegeben. Für Elterntreffen eignen sich jetzt Kreativangebote wie eine Spielewerkstatt.

Nach der Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes können Eltern und Kinder nahtlos das DRK-Programm SpieKo® (Spiel- und Kontaktgruppen für Kinder ab einem Jahr) besuchen.

Evaluation ElBa®

Das langjährige Eltern-Baby-Programm des DRK wurde 2017 durch das Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Stiftungsuniversität Hildesheim evaluiert. Grundlage der Evaluation waren Interviews mit Eltern, Kursleitungen und Multiplikatorinnen des Programms. Die Evaluation unterstreicht das große Präventionspotential des Programms: ElBa® gibt den Familien Sicherheit und Orientierung und stellt für sie ein Ort der Selbstvergewisserung dar. Die intensive, ungeteilte Zeit mit dem Baby unterstützt die Eltern darin, ihr Baby als kompetente Persönlichkeit wahrzunehmen, angemessen auf seine Bedürfnisse einzugehen und einen partizipativen Erziehungsstil einzuüben. Dort, wo ElBa® in Kindertagesstätten angeboten wird, gelingt der Übergang in die Kindertagesbetreuung besonders fließend und sanft. Das ElBa® Netz, dass sich in den Gruppen unter den teilnehmenden Eltern bildet, hält oft noch lange über die ElBa® Zeit hinaus und ist für die Familien ein großen Rückhalt bei Fragen, Problemen oder auch Engpässen im Alltag.

AGB

1. Geltungsbereich und Gerichtsstand

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kursangebote des DRK Kreisverbands Säckingen.

1.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem TeilnehmerInnenverhältnis ist der Ausbildungsort.

2. Anmeldung

2.1. Die Anmeldung für Kurse, die öffentlich ausgeschrieben sind, erfolgt mündlich oder schriftlich (per Post, Fax oder Internet).

2.2. Sowohl bei der mündlichen als auch der schriftlichen Anmeldebestätigung wird auf diese über Internet zugänglichen AGB hingewiesen, die Bestandteile der Teilnahmevereinbarung sind.

2.3. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.4. Veranstaltungen für eine geschlossene Gruppe werden individuell vereinbart.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Das Entgelt für den Kurs ist spätestens sieben Tage vor Beginn des Lehrgangs fällig, bei späterer Anmeldung unverzüglich. Ist der Betrag nicht rechtzeitig eingegangen, behält sich der Kreisverband vor, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.

3.2. Soll das Entgelt von Dritten (z.B. Berufsgenossenschaft) gezahlt werden, haftet der/die TeilnehmerIn als GesamtschuldnerIn.
3.3. Die Abrechnung mit dem Dritten (z.B. Berufsgenossenschaft/Unfallkasse oder Landratsamt bei Stärke Programm) erfolgt unmittelbar durch den Kreisverband, wenn eine Kostenzusage, ein Gutschein oder eine gleichwertige Erklärung vorgelegt wird.

4. Rücktritt und Kündigung

4.1. Bis zu sieben Tage vor Beginn des Kurses kann der/die TeilnehmerIn ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel des Kreisverbands bzw. der dokumentierte E-MAIL Eingang beim Kreisverband. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei einem Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Erfolgt der verspätete Rücktritt aus wichtigem Grund, bleibt der/die TeilnehmerIn zum Ersatz von 50 % des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

4.2. Benennt der/die verspätet zurücktretende TeilnehmerIn einen/eine ErsatzteilnehmerIn, so wird ihm/ihr die bereits geleistete Zahlung erstattet. Weist er/sie nach, dass der Schaden geringer als die geleistete Zahlung ist, so ist ihm/ihr der den Schaden übersteigende Betrag zurückzuerstatten.

5. Absage durch Veranstalter

Der Kreisverband kann bei Nichterreichen der erforderlichen MindestteilnehmerInnen Anzahl oder einem anderen wichtigen Grund den Kurs absagen. Bereits von dem/der TeilnehmerIn oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an den Kreisverband bestehen nicht.

6. Änderungen

Ein Wechsel des Dozenten oder Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigt
nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

7. Datenschutz

7.1. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten zur Kursabwicklung, zu statistischen Zwecken und für spätere TeilnehmerInneninformationen (z. B. für Teilnahmebescheinigungen) gespeichert werden
7.2. Er/sie ist damit einverstanden, dass sein/ihr Name und seine/ihre Adresse in einer TeilnehmerInnenliste aufgenommen wird.

8. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht den Vertrag im Übrigen. An ihre Stelle treten gemäß § 306 BGB die gesetzlichen Vorschriften.
Maria Merle

Ansprechpartnerin

Frau Maria Merle

Tel.: 07761 / 92 01 -37

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