Foto: Eine DRK-Ausbilderin führt den Teilnehmern die Herzdruckmassage an einem Dummy vor.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Rotkreuzkurs EH für Sportgruppen

Der Rotkreuzkurs EH Sport wendet sich besonders an alle aktiven Sportler, deren Betreuer, Übungsleiter, Trainer, usw. Es werden keinerlei Vorkenntnisse benötigt.

Themen und Anwendungen

Foto: Zwei Ersthelfer kümmern sich um einen gestürzten Skater in der Skater-Nacht.
Sport ist eine beliebte und weit verbreitete Freizeitaktivität, die ständig neue Anhänger für sich begeistern kann. Leider kommt es dabei immer wieder zu Verletzungen und Unfällen. In unserem speziellen Erste Hilfe Lehrgang für Sportler geht es darum, vor unnötigen Gefahren zu warnen und praktikable, medizinisch aktuelle Maßnahmen zu vermitteln, mit denen Folgeerscheinungen von Sportunfällen, wie Sportschäden oder bleibende Invalidität, gekonnt vermieden werden können.
In diesem Lehrgang lernen Sie die typischen Verletzungen im Sportbereich kennen. Sie besprechen Maßnahmen, um Verletzungen zu vermeiden und lernen, wie Sie erlittene Verletzungen fachmännisch versorgen können. Zum Beispiel:
  • Verletzungen des Bewegungsapparates
  • Überlastungsschäden
  • Störung von Bewusstsein, Atmung, Kreislauf
  • Versorgung von Verletzungen
  • Vermeiden von Sportunfällen

Kurse & Termine

Wir bieten Termine bei Ihnen vor Ort an - kontaktieren Sie uns hierfür.

Alternativ können Sie Termine hier online eingesehen und gebuchen.

Die Kurse finden bei uns im Kreisverband an folgenden Orten statt:


Schulungsraum DRK Kreisverband Säckingen e.V.
Rot-Kreuz-Straße 4
79713 Bad Säckingen

AGB

1. Geltungsbereich und Gerichtsstand

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kursangebote des DRK Kreisverbands Säckingen. 1.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem TeilnehmerInnenverhältnis ist der Ausbildungsort.

2. Anmeldung

2.1. Die Anmeldung für Kurse, die öffentlich ausgeschrieben sind, erfolgt mündlich oder schriftlich (per Post, Fax oder Internet).

2.2. Sowohl bei der mündlichen als auch der schriftlichen Anmeldebestätigung wird auf diese über Internet zugänglichen AGB hingewiesen, die Bestandteile der Teilnahmevereinbarung sind.

2.3. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.4. Veranstaltungen für eine geschlossene Gruppe werden individuell vereinbart. 

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Das Entgelt für den Kurs ist spätestens sieben Tage vor Beginn des Lehrgangs fällig, bei späterer Anmeldung unverzüglich. Ist der Betrag nicht rechtzeitig eingegangen, behält sich der Kreisverband vor, den Kursplatz anderweitig zu vergeben. 

3.2. Soll das Entgelt von Dritten (z.B. Berufsgenossenschaft) gezahlt werden, haftet der/die TeilnehmerIn als GesamtschuldnerIn. 

3.3. Die Abrechnung mit dem Dritten (z.B. Berufsgenossenschaft/Unfallkasse oder Landratsamt bei Stärke Programm) erfolgt unmittelbar durch den Kreisverband, wenn eine Kostenzusage, ein Gutschein oder eine gleichwertige Erklärung vorgelegt wird. 

4. Rücktritt und Kündigung

4.1. Bis zu sieben Tage vor Beginn des Kurses kann der/die TeilnehmerIn ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel des Kreisverbands bzw. der dokumentierte E-MAIL Eingang beim Kreisverband. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei einem Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Erfolgt der verspätete Rücktritt aus wichtigem Grund, bleibt der/die TeilnehmerIn zum Ersatz von 50 % des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

4.2. Benennt der/die verspätet zurücktretende TeilnehmerIn einen/eine ErsatzteilnehmerIn, so wird ihm/ihr die bereits geleistete Zahlung erstattet. Weist er/sie nach, dass der Schaden geringer als die geleistete Zahlung ist, so ist ihm/ihr der den Schaden übersteigende Betrag zurückzuerstatten. 

5. Absage durch Veranstalter

Der Kreisverband kann bei Nichterreichen der erforderlichen MindestteilnehmerInnen Anzahl oder einem anderen wichtigen Grund den Kurs absagen. Bereits von dem/der TeilnehmerIn oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an den Kreisverband bestehen nicht. 

6. Änderungen

Ein Wechsel des Dozenten oder Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. 

7. Datenschutz

7.1. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten zur Kursabwicklung, zu statistischen Zwecken und für spätere TeilnehmerInneninformationen (z. B. für Teilnahmebescheinigungen) gespeichert werden 

7.2. Er/sie ist damit einverstanden, dass sein/ihr Name und seine/ihre Adresse in einer TeilnehmerInnenliste aufgenommen wird.

8. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht den Vertrag im Übrigen. An ihre Stelle treten gemäß § 306 BGB die gesetzlichen Vorschriften.

 

Ansprechpartner

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Säckingen e.V.

Zentrale

Tel.:0 77 61 / 92 01 -0
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