157.
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Verwundete, kranke oder schiffbrüchige Soldaten sind mit Menschlichkeit zu behandeln. (Art. 12 II GA I; Art. 12 II GA II; Art. 10 II ZP I; Art. 7 I ZP II) Ein Unterschied darf nur im Sinne von…
158.
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8. Schutz der zivilen Infrastruktur
Alle nicht militärischen Ziele sind zivile Objekte. Diese Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden (Art. 52 I ZP I).…
159.
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Das Angebot der Schwangerschaftsberatungsstellen innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes richtet sich an Menschen, die sich grundsätzlich zu Fragen von Schwangerschaft, Familienplanung und…
160.
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Drogen, Alkohol, Medikamente - und das in rauen Mengen: Wir haben das alles durch oder stecken noch mittendrin. Seit April 2006 gibt es unsere Selbsthilfegruppe für Schwersuchtkranke (»Chronisch…
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