Dieser Kurs ist identisch mit dem Erste Hilfe Kurs. Mitarbeiter von Betrieben werden in Erster Hilfe geschult und werden damit zu Betriebsersthelfern wie sie die Berufsgenossenschaft in jedem Betrieb verlangt. Die Kursgebühr übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft.
Achtung neue Regelungen für Ersthelferinnen und Ersthelfer in Betrieben ab 01. April 2015
Neu: Aus- und Fortbildung von Ersthelfern nach Vorgabe der Berufsgenossenschaften DGUV 1... in Betrieben, Behörden und Schulen
Ab 01.04.2015 wird die Ausbildung zur Ersthelferin, zum Ersthelfer im Betrieb novelliert und umfasst anstatt bisher 16 Unterrichtsstunden nur noch 9 Unterrichtsstunden. Somit kann die Qualifizierung zur Ersthelferin, zum Ersthelfer im Betrieb an einem Tag abgeschlossen werden (anstatt bisher zwei Tage)!
Wir empfehlen, die Erste Hilfe Kenntnisse regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) aufzufrischen. Anmeldung ist jederzeit möglich.